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BGH, 27.06.1956 - IV ZR 63/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 30.03.1931 - VI 552/30
1. Wann gilt bei gegenseitigen Verträgen der mit einer Leistung bezweckte Erfolg …
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - IV ZR 63/56
Der Einwand der Beklagten, daß der von ihr beabsichtigte Zweck von den Klägern schon deswegen nicht verfolgt worden sei, weil die Anlage von Kleingärten für die letzteren keine Vorteile geboten habe, sei nicht überzeugend (vgl. hierzu RGZ 132, 238).
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
a) In erster Linie verweist es darauf, daß die Zweckbestimmung im Pachtvertrag, dessen Vollständigkeit zu vermuten sei, nicht erwähnt werde; es bezieht sich hierzu auf die in BGB RGRK § 812 Anm. 95 angeführte Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1956 - IV ZR 63/56-. - BGH, 13.07.1966 - V ZR 161/65
Absicht zur bestimmten Verwendung eines Grundstückes bei seinem Erwerb - …
Die Zweckbestimmung muß also von beiden Vertragsteilen zum Inhalt des Vertrages gemacht worden sein (BGB RGRK 11, Aufl. § 812 Anm. 94; BGH Urteil vom 27. Juni 1956, IV ZR 63/56).